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AGB

§1 Geltung
Sämtlichen Leistungen liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in der  z.Z. gültigen Fassung zugrunde. Vertragspartner für alle Leistungen ist:

Beimis-Leihservice
Ralf-Dieter Beimgraben
Rehweg 4
25554 Nortorf bei Wilster

Tel.:  0 48 23 - 23 56 52
Fax:  0 48 23 - 23 56 26
kontakt@beimis-leihservice.de

Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung vorab schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir Leistungen ausführen, ohne zuvor fremden Geschäftsbedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben. Beide Vertragspartner erklären sich mit den aufgeführten Geschäftsbedingungen und Preisen automatisch durch Zustandekommen des Mietverhältnisses einverstanden.

 

§2 Reservierung
Eine telefonische oder persönliche Anfrage gilt noch nicht als Reservierung. Ihre Reservierung nehmen wir mündlich, telefonisch und auch schriftlich entgegen.
Die Stornierung Ihrer Reservierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn ist kostenlos.
Die Stornierung Ihrer Reservierung bis 2 Wochen vor Mietbeginn beträgt 50% der Mietsumme.
Die Stornierung Ihrer Reservierung bis 1 Woche vor Mietbeginn beträgt 75% der Mietsumme.
Die Stornierung Ihrer Reservierung bis 3 Tage vor Mietbeginn beträgt 100% der Mietsumme.
Ein Mietvertrag kommt erst durch das Unterzeichnen des Mietvertrages und Abholen der Mietgegenstände zustande.

 

 

§3 Preise
Alle Preise verstehen sich als Abholpreise und sind bis spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt der Abholung inklusive der Kaution an dem Vermieter zu zahlen, Zusätzlich zu den angegebenen Mietpreisen wird eine verbindliche Vereinbarung über eine Kaution in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises getroffen. Diese ist bei Abholung des Mietinventars zu zahlen und kann nur zurückgezahlt werden, wenn der Mieter achtsam und umgänglich mit dem Mietinventar und Verpackungsmaterialien war und keine Beschädigungen oder grobe Verschmutzungen erkennbar sind. Die Preise verstehen sich als Festpreise wie angegeben und gelten für die Dauer der angestrebten Veranstaltung, längstens jedoch 3 - 4 Tage. Für jeden weiteren Tag fallen 10% des Mietpreises an. Gesonderte Absprachen über die Höhe des Mietpreises sind schriftlich niederzulegen und vom Kunden, wie durch den Vermieter per Unterschrift auf dem Mietvertrag zu unterzeichnen.

 

§4 Umsatzsteuer
Die Mietpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kaution wird ohne Mehrwertsteuer berücksichtigt.

 

§5 Lieferung und Aufbau
Bei Anlieferung und Wiederabholung, Auf- und Abbau, erhöht sich die ursprüngliche Mietgebühr bei Zubehör um 50% und bei Zelten und Fußboden um 100%. Für Auf- und Abbau werden pro Entfernungskilometer 4 € berechnet. Die Leistungen werden von unserem Partner zuverlässig durchgeführt und von ihm gesondert in Rechnung gestellt.

 

§6 Gewährleistung, Haftung und Wiederbeschaffung
Prüfen Sie, ob alles vollständig, heil und sauber ist. Leichter Schmutz durch Auf- und Abbau lässt sich nicht immer vermeiden. Diesen können Sie einfach mit einem feuchten Lappen oder leichten Wasserstrahl entfernen. Sollte dies nicht so sein, bitte ich um sofortige Nachricht, spätere Reklamationen können wir leider nicht anerkennen. Ausdrücklich festgehalten wird, dass es sich bei den vermieteten Gegenständen zum Teil um gebrauchte Waren handelt, die daher Gebrauchsspuren aufweisen können. Stellt sich heraus, dass ein Fehler oder Defekt der Mietgüter, trotz Prüfung durch uns besteht, ist ein Anspruch auf Schadensersatz nur bis Höhe der Mietsumme möglich, weitere Ansprüche bestehen nicht. Stellt sich jedoch heraus, dass der Fehler von Ihnen selbst verursacht wurde oder von Ihnen zu vertreten ist, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Behandeln Sie die Mietinventar so, als wäre es Ihr Eigentum. Bevor Sie das Mietinventar aufbauen, lesen Sie die Gebrauchsanweisung genau durch, beachten Sie Sicherheitshinweise und folgen Sie dem Aufbauplan.
Der Vermieter schließt jede Haftung für Transport, Aufbau, Nutzung und Abbau aus. Für Schäden an den gemieteten Gegenständen haftet während der Mietzeit der Mieter. Fehlmenge, beschädigte Teile, die über die normale Abnützung hinausgehen, werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet. Ist eine Wiederbeschaffung einzelner Teile nicht möglich, wird der Wiederbeschaffungspreis des Mietgegenstandes berechnet. Im Falle von Beschädigungen bzw. außergewöhnlicher Verschmutzung der Mietgegenstände behalten wir uns vor, die Kaution bis zur endgültigen Wiederherstellung zurückzuhalten.
Für das bereitgestellte Hilfspersonal vom Mieter wird keine Haftung übernommen.

 

§7 Datenschutz

Kundendaten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ausschließlich zu Geschäftszwecken gespeichert. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung.
 

§8 Bestimmungen zum Jugendschutz:
Gemäß dem Jugendschutzgesetz werden wir Branntweine nicht an Jugendliche unter 18 Jahren und andere alkoholische Getränke nicht unter 16 Jahren abgeben.

 

§9 Warnhinweise:
§9.1 Bei Zelten ist zu beachten:

Zelte sind als temporäre Unterkunft gedacht und sind bei widrigen Witterungsverhältnissen nicht einzusetzen bzw. abzubauen. Achten Sie auf die angemessene Verankerung der Zelte durch Gewichte oder Heringe, wenn nötig mit Dübel und Schraube. Der Mieter/Aufbauer ist für die Sicherung der Zelte verantwortlich. Im Zelt darf nicht gegrillt werden. Beim Einsatz geeigneter Heizgeräte ist ein Abstand von mindestens 1,2m zu jeglichem Planenmaterial zu beachten. Größere Mengen Wasser, gegebenenfalls Eis und Schnee ist vom Zeltdach zu entfernen, um Verletzungen von Mensch und Tier und Beschädigung am Zelt zu verhindern.

 

§9.2 Bei allen Gasgeräten ist zu beachten:
Während des Betriebes muss ein sicherer Abstand zu brennbaren Stoffen bestehen. Das Vorhandensein und den ordnungsgemäßen Zustand der Dichtung am Flaschenventil, auch bei jedem Flaschenwechsel, kontrollieren.
Sorgen Sie unbedingt für ausreichende Belüftung von mindestens 25% der zu beheizenden Fläche. Gasstrahler sind aufgrund der Hitzeentwicklung in Zelten nur eingeschränkt möglich und sind in geschlossenen Räumen nicht anzuwenden. §9.3 Bei Gasflaschen ist zu beachten: Beim Transport ist die Flasche gegen Verrutschen zu sichern. Das Ventil muss gegen Beschädigung mit der Schutzkappe versehen sein. Der Laderaum ist ausreichend zu lüften. Bewahren Sie die Flüssiggas-Flaschen niemals im Hause, in unterirdischen Räumen oder an unbelüfteten Plätzen auf. §9.4 Bei Kühlgeräten ist zu beachten: Nach dem Transport ist das Kühlgerät erst nach mindestens drei Stunden an den Strom anzuschließen. Durch die Nutzung kann sich Kondensat bilden, dass ggfs. überlaufen kann im rückseitigen Behälter oder auslaufen kann, wenn das Kühlgerät schräg transportiert wird. Es ist nicht schädlich - die Feuchtigkeit kann jedoch Schäden verursachen.

Bewahren Sie die Flüssiggas-Flaschen niemals im Hause, in unterirdischen Räumen oder an unbelüfteten Plätzen auf.

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